Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gebäudetechnik Bründler GmbH

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) finden Anwendung auf sämtliche Verträge, Planungen, Lieferungen, Installationen und Dienstleistungen zwischen der Gebäudetechnik Bründler GmbH und ihren Kunden (Besteller), sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

 

Offerte / Preise / Vertragsabschluss
Offerten der Gebäudetechnik Bründler GmbH sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, für einen Zeitraum von 60 Tagen ab dem Ausstellungsdatum gültig. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich korrigiert werden. Alle Unterlagen wie Offerten, Dokumentationen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster usw. bleiben geistiges Eigentum der Gebäudetechnik Bründler GmbH und dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt, kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Bestimmung behält sich die Gebäudetechnik Bründler GmbH das Recht vor, eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% der Offertsumme einzufordern.
Alle Preisangaben verstehen sich rein netto exkl. MWST und in Schweizer Franken (CHF).

Der Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich abgesprochene Verträge werden in jedem Fall schriftlich (Brief, E-Mail) bestätigt.
Zusätzliche Anforderungen, die nicht im Angebot enthalten sind oder nach Vertragsabschluss hinzugefügt werden, müssen gesondert vereinbart werden.
Vom Unternehmer nicht beeinflussbare Materialpreisänderungen (z.B. Teuerung) nach Vertragsabschluss, sind dem Bauherrn unverzüglich mitzuteilen und berechtigen zur Weiterverrechnung. Die Offerten der Gebäudetechnik Bründler GmbH gelten als Richtpreisangebot. Bei der Verrechnung kann eine Preisdifferenz von +/- 15% geltend gemacht werden.



Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Bestellers hat die Gebäudetechnik Bründler GmbH Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5%, Mahn- und Inkassospesen sowie auf Anwalts- und Gerichtskosten.
Sollte der Besteller mit der Bezahlung im Verzug sein, behält sich die Gebäudetechnik Bründler GmbH das Recht vor, sämtliche Leistungen sofort und ohne weitere Mitteilung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.  Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Gebäudetechnik Bründler GmbH nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.

Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ist im Angebot, in der Auftragsbestätigung bzw. im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen oder Leistungen nach Aufwand und Ausmass, werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen verrechnet.

 

Asbest
Bis zum Jahr 1990 wurden in der Schweiz verschiedene Baumaterialien verwendet, die Asbest enthielten. Dazu gehörten PVC-Beläge, Plattenkleber, Bitumkleber, Leitungsisolationen und Elektrotableaus. Wenn der Verdacht besteht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder polychlorierte Biphenyle (PCB) vorhanden sein könnten, sind wir gesetzlich verpflichtet (gemäß der Verordnung 832.311.141 über Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten), schadstoffhaltige Materialien zu identifizieren, fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Bei einer Auftragserteilung werden Proben entnommen und von einem zertifizierten Labor untersucht. Sollte das Prüfergebnis auf eine Asbestkontamination hinweisen, werden wir Ihnen umgehend ein Angebot für die Asbestsanierung unterbreiten. In der Schweiz besteht eine Untersuchungspflicht.

 

Lieferungen / Lieferfristen / Lieferungen bauseits / Diebstahl
Der Versand von Materialien und Produkten erfolgt auf Kosten und Risiko des Bestellers. Die angegebenen Lieferfristen für Materialien und Produkte basieren auf den Herstellerangaben, die sich kurzfristig ändern können. Diese Lieferfristen dienen lediglich als unverbindliche Richtwerte.
Die Gebäudetechnik Bründler GmbH übernimmt keine Haftung für Materialien und Produkte, die vom Besteller geliefert werden, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
Die Gebäudetechnik Bründler GmbH haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbaren Baugrundverhältnissen oder Umweltereignissen.
Der Kunde hat, soweit gesetzlich zulässig, keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.
Mit dem Einbau oder der Montage von Materialien und Produkten gehen Nutzen und Risiko auf den Besteller über. Die Gebäudetechnik Bründler GmbH haftet nicht für Materialien und Produkte, die von Dritten entwendet werden. Die Kosten für den Ersatz sowie für erneute Installation trägt der Besteller.

 

Eigentumsvorbehalt / Abnahmeprüfung und Mängelrüge
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Gebäudetechnik Bründler GmbH. Der Besteller ist dazu verpflichtet, die gelieferten Materialien, Produkte, Installationen und Dienstleistungen unmittelbar nach Übergabe, Erhalt oder Abholung von der Gebäudetechnik Bründler GmbH zu prüfen und etwaige Mängel sofort nach deren Entdeckung schriftlich und detailliert anzuzeigen.

Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar erkennbar waren, müssen umgehend nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Wird die Prüfpflicht vom Besteller vernachlässigt, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert. Die Gebäudetechnik Bründler GmbH  behält sich das Nachbesserungsrecht ausdrücklich vor.

 

Haftungsausschluss
Die Gebäudetechnik Bründler GmbH haftet ausschließlich für Sach- und Personenschäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Jegliche Haftung für ausgebliebene Einsparungen, entgangene Gewinne, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden wird von der Gebäudetechnik Bründler GmbH ausdrücklich ausgeschlossen. Darüber hinaus übernimmt die Gebäudetechnik Bründler GmbH keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, darunter fallen beispielsweise Energie- und Rohstoffmängel, Naturkatastrophen, Streiks, Ein- und Ausfuhrverbote etc.

Beim Ausführen von Spitzarbeiten (u.a. Kernbohrungen, Fräsarbeiten etc.) können Durchbrüche, Abplatzungen, Risse und Hohlräume auftreten. Die daraus anfallenden Reparaturen werden nicht von der Gebäudetechnik Bründler GmbH übernommen. Dies gilt auch für Spitzarbeiten im Bereich von Bodenheizungen.

 

Gewährleistung
Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme beträgt die Gewährleistungsdauer 24 Monate. In Bezug auf Produkte und Materiallieferungen gelten die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen der Hersteller gegenüber dem Besteller.

 

Datenschutz
Die Gebäudetechnik Bründler GmbH verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Kundendaten sorgfältig zu verarbeiten.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht sind in Affeltrangen TG, Schweiz.
Das Rechtsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht.

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